Werbeaussagen für Kosmetik in der EU: Was Sie auf Ihr Etikett schreiben dürfen und was nicht

Werbeaussagen für Kosmetik in der EU: Was Sie auf Ihr Etikett schreiben dürfen und was nicht

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Jorit Tessmann

Jorit Tessmann

CEO & Founder bei Labtree GmbH

Die strengen EU-Regeln für kosmetische Werbeaussagen sind für Beauty-Marken entscheidend. Dieser Leitfaden erklärt die Verordnung 655/2013, die Einschränkung von Frei-von-Aussagen

Das Thema kurz und kompakt

Die EU setzt mit der Verordnung 655/2013 sechs gemeinsame Kriterien durch, nach denen jede Aussage auf der Verpackung rechtskonform und ehrlich sein muss.

Gängige Angaben wie parabenfrei oder konservierungsmittelfrei sind seit dem 2019 durchgesetzten technischen Dokument stark eingeschränkt.

Alle Wirkaussagen, etwa zu Feuchtigkeit oder Langzeithalt bei Make-up, müssen durch belastbare Nachweise aus Labortests belegt sein.

Wer sich im regulatorischen Umfeld der Europäischen Union bewegt, muss von allgemeinen Marketingfloskeln zu präzisen, im Labor belegten Etikettentexten wechseln. Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 regelt die Verwendung von Produktaussagen und legt fest, dass sie Verbraucher nicht irreführen und dem Produkt keine Eigenschaften zuschreiben dürfen, die es nicht besitzt. Zur Umsetzung definiert die Verordnung (EU) Nr. 655/2013 sechs gemeinsame Kriterien, die jede kosmetische Aussage erfüllen muss, bevor ein Produkt in den Markt gelangt. Statt diese Regeln als nachgelagerte Checkliste zu behandeln, sollten Marken sie früh in die Produktentwicklung integrieren.

  • Rechtskonformität: Aussagen dürfen nicht suggerieren, ein Produkt sei behördlich zugelassen, oder eine gesetzliche Pflicht als besonderen Produktvorteil darstellen.

  • Wahrhaftigkeit: Angaben dürfen nicht auf falschen oder manipulierten Daten beruhen. Rohstoffbezogene Aussagen müssen den tatsächlichen Rezepturinhalt widerspiegeln.

  • Belegbarkeit: Alle ausdrücklichen oder impliziten Wirkaussagen müssen durch technische Unterlagen, Rohstoffdaten oder gezielte Tests gestützt sein.

  • Redlichkeit: Marketingtexte dürfen Laborergebnisse nicht über die tatsächliche Konzentration, Anwendung oder Wirksamkeit der Rezeptur hinaus verallgemeinern.

  • Lauterkeit: Aussagen müssen sachlich bleiben, dürfen keine Verwechslung mit Wettbewerbern erzeugen und keine zugelassenen Rohstoffe herabsetzen.

  • Fundierte Entscheidung: Die Kennzeichnung muss klar und verständlich sein, damit Verbraucher den kosmetischen Nutzen korrekt einschätzen können.

Bei Labtree ist die Belegbarkeit von Aussagen direkt in den technischen Prozess eingebaut. Während der Rezepturentwicklung im eigenen Labor prüfen wir die Machbarkeit von Make-up- und Hautpflegerezepturen anhand physischer Labormuster. Frühe Muster erlauben es, Produktleistung und Stabilität zu verifizieren, bevor die Serienproduktion beginnt. Indem wir Rohstoffwirksamkeit und Sensorik früh testen, helfen wir Marken, ihre gewünschten Wirkaussagen abzusichern und zugleich vollständig konform zu bleiben. Das ebnet den Weg für eine erfolgreiche Kosmetikherstellung in Europa.

Der rechtliche Rahmen: Verordnungen 1223/2009 und 655/2013

Wer sich im regulatorischen Umfeld der Europäischen Union bewegt, muss von allgemeinen Marketingfloskeln zu präzisen, im Labor belegten Etikettentexten wechseln. Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 regelt die Verwendung von Produktaussagen und legt fest, dass sie Verbraucher nicht irreführen und dem Produkt keine Eigenschaften zuschreiben dürfen, die es nicht besitzt. Zur Umsetzung definiert die Verordnung (EU) Nr. 655/2013 sechs gemeinsame Kriterien, die jede kosmetische Aussage erfüllen muss, bevor ein Produkt in den Markt gelangt. Statt diese Regeln als nachgelagerte Checkliste zu behandeln, sollten Marken sie früh in die Produktentwicklung integrieren.

  • Rechtskonformität: Aussagen dürfen nicht suggerieren, ein Produkt sei behördlich zugelassen, oder eine gesetzliche Pflicht als besonderen Produktvorteil darstellen.

  • Wahrhaftigkeit: Angaben dürfen nicht auf falschen oder manipulierten Daten beruhen. Rohstoffbezogene Aussagen müssen den tatsächlichen Rezepturinhalt widerspiegeln.

  • Belegbarkeit: Alle ausdrücklichen oder impliziten Wirkaussagen müssen durch technische Unterlagen, Rohstoffdaten oder gezielte Tests gestützt sein.

  • Redlichkeit: Marketingtexte dürfen Laborergebnisse nicht über die tatsächliche Konzentration, Anwendung oder Wirksamkeit der Rezeptur hinaus verallgemeinern.

  • Lauterkeit: Aussagen müssen sachlich bleiben, dürfen keine Verwechslung mit Wettbewerbern erzeugen und keine zugelassenen Rohstoffe herabsetzen.

  • Fundierte Entscheidung: Die Kennzeichnung muss klar und verständlich sein, damit Verbraucher den kosmetischen Nutzen korrekt einschätzen können.

Bei Labtree ist die Belegbarkeit von Aussagen direkt in den technischen Prozess eingebaut. Während der Rezepturentwicklung im eigenen Labor prüfen wir die Machbarkeit von Make-up- und Hautpflegerezepturen anhand physischer Labormuster. Frühe Muster erlauben es, Produktleistung und Stabilität zu verifizieren, bevor die Serienproduktion beginnt. Indem wir Rohstoffwirksamkeit und Sensorik früh testen, helfen wir Marken, ihre gewünschten Wirkaussagen abzusichern und zugleich vollständig konform zu bleiben. Das ebnet den Weg für eine erfolgreiche Kosmetikherstellung in Europa.

Die sechs gemeinsamen Kriterien: Die rechtlichen Grenzen des Etikettentextes

Etikettentexte in der Europäischen Union müssen strikt der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 entsprechen, die sechs verbindliche Kriterien festlegt: Rechtskonformität, Wahrhaftigkeit, Belegbarkeit, Redlichkeit, Lauterkeit und fundierte Entscheidungsfindung. Diese Grenzen bestimmen, was Marken auf der Verpackung erklären dürfen. Bei Labtree beginnt der Umgang mit diesen Regeln bereits in der frühen Rezepturentwicklung. Wenn die Produktchemie von Anfang an mit Blick auf Compliance aufgebaut wird, sind Etikettenaussagen wissenschaftlich verteidigbar, bevor die Produktion startet.

  • Rechtskonformität: Etiketten dürfen gesetzliche Mindestanforderungen nicht als besonderen Vorteil darstellen, etwa die Angabe, eine Lotion enthalte keine giftigen Stoffe.

  • Wahrhaftigkeit: Wirbt eine Marke damit, ein Gesichtsöl enthalte pflegendes Arganöl, muss der Rohstoff auch tatsächlich in der Charge enthalten sein.

  • Belegbarkeit: Aussagen zu konkreten Wirkungen, etwa 12 Stunden Halt bei Make-up oder Faltenreduktion bei Hautpflege, erfordern objektive Validierung durch Studien oder Verbrauchertests.

  • Redlichkeit: Ein Produkt darf nicht den Nutzen eines Wirkstoffs beanspruchen, wenn dieser unterhalb seiner wirksamen Schwelle dosiert ist.

  • Lauterkeit: Marketingtexte dürfen zugelassene Rohstoffe nicht herabsetzen oder Produkte von Wettbewerbern als unsicher darstellen.

  • Fundierte Entscheidung: Etiketten müssen klare, nicht irreführende Informationen liefern, damit Einkäufer und Verbraucher fundiert entscheiden können.

Werden diese sechs Kriterien früh in der eigenen Laborarbeit und im Muster-Sampling berücksichtigt, lassen sich teure Neuentwicklungen vermeiden. Bei der Entwicklung von Make-up oder funktionaler Hautpflege gleicht Labtree die Rohstoffdokumentation mit diesen Vorgaben ab, bevor die Produktion beginnt. Vollständig belegte Aussagen schützen das Produkt in der Sicherheitsbewertung und helfen Marken, anspruchsvolle Listungsanforderungen des Handels von Anfang an zu erfüllen.

Das Aus für Frei-von-Aussagen: Was Sie nicht mehr sagen dürfen

Mit der vollständigen Durchsetzung des technischen Dokuments zu kosmetischen Werbeaussagen im Juli 2019 hat sich das Marketing in der EU grundlegend verändert. Diese Leitlinie, die die Verordnung 655/2013 konkretisiert, zielt auf die verbreitete Branchenpraxis, Produkte über negative Aussagen zu verkaufen. Gängige Angaben wie parabenfrei, silikonfrei oder konservierungsmittelfrei sind heute stark eingeschränkt oder ganz unzulässig. Die Logik ist zweifach: Aussagen dürfen weder rechtlich zugelassene, sichere Rohstoffe herabsetzen noch die Einhaltung gesetzlicher Pflichten als besonderen Vorteil darstellen.

  • Herabsetzung zugelassener Stoffe: Die Auslobung parabenfrei oder silikonfrei gilt als unlauter, weil sie suggeriert, diese zugelassenen und sicheren Rohstoffe seien gesundheitlich bedenklich.

  • Bewerbung gesetzlicher Pflichten: Angaben wie schwermetallfrei oder tierversuchsfrei sind unzulässig, wenn die Praxis nach der Verordnung 1223/2009 ohnehin vorgeschrieben ist, da eine gesetzliche Mindestanforderung als Vorteil dargestellt wird.

  • Irreführende Rohstoffangaben: Ein Produkt als konservierungsmittelfrei zu kennzeichnen ist unzulässig, wenn die Rezeptur für die mikrobielle Stabilität auf nicht deklarierte multifunktionale Rohstoffe zurückgreift.

Für Kosmetikmarken bedeutet dieser Wandel, dass die Etiketten-Compliance im Labor entschieden wird und nicht in der Marketingabteilung. Bei der Make-up- oder Hautpflegeentwicklung muss die Rezepturentwicklung die gewünschte Leistung, Stabilität und Sensorik mit einer konformen Rohstoffstrategie erreichen. Bei Labtree erlauben eigene Laborarbeit und frühes Sampling die Prüfung, wie alternative Rohstoffsysteme Textur, Stabilität und Herstellbarkeit beeinflussen. Diese technische Vorarbeit ist entscheidend für Marken, die die strengen Listungsanforderungen großer europäischer Drogerieketten wie dm oder Rossmann erfüllen wollen, wo Unterlagen und Etikettentexte vor der Regalfreigabe geprüft werden.

Belegbarkeit: Labordaten in konforme Etikettentexte übersetzen

Der Weg von kreativen Marketingideen zu regulatorisch abgesicherten Verpackungstexten erfordert eine enge Abstimmung zwischen Laborarbeit und rechtlichen Vorgaben. Nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 muss jede auf einem Kosmetiketikett dargestellte Aussage die sechs gemeinsamen Kriterien erfüllen. Als verlässlicher Entwicklungspartner richtet Labtree die frühe Entwicklung an diesen Parametern aus und stellt sicher, dass Wirkaussagen für Private-Label-Kosmetik technisch und rechtlich haltbar sind, bevor die Großserie beginnt.

Zweistufige Absicherung: Rohstoff gegen Gesamtrezeptur. Der Aufbau einer belastbaren Produktinformationsdatei erfordert unterschiedliche Ebenen der Belegbarkeit. Für Wirkaussagen wie Langzeithalt bei Make-up, intensive Feuchtigkeit oder Verträglichkeit bei empfindlicher Haut reichen Datenblätter der Rohstofflieferanten selten aus. Eine konforme Strategie verlangt Tests an der Gesamtrezeptur, um sicherzustellen, dass die Wirkstoffe in der konkreten Formulierung stabil und funktionsfähig bleiben. In der individuellen Rezepturentwicklung konzentriert sich unsere Laborarbeit darauf, frühe physische Muster zu erstellen, die klinisch, sensorisch oder instrumentell geprüft werden können. Diese frühe Validierung stellt sicher, dass Aussagen auch nach dem Scale-up gültig bleiben.

  • Zusammenstellung der Rohstoffdaten: Beschaffung von Dossiers, In-vitro-Wirksamkeitsberichten und Sicherheitszertifikaten direkt von den Rohstoffherstellern.

  • Prüfung der Gesamtrezeptur: Klinische Studien, Patch-Tests oder instrumentelle Messungen an der finalen Rezeptur zur Verifizierung der Leistungskennzahlen.

  • Stabilitäts- und Kompatibilitätsprüfung: Nachweis, dass Wirkstoffe während der Haltbarkeit nicht abbauen, sich trennen oder mit der Verpackung reagieren.

  • Nachweis der Herstellbarkeit: Sicherstellung, dass die validierte Rezeptur ihre physische Stabilität und Sensorik auch im industriellen Fertigungsprozess behält.

Rohstoff- gegen Produktaussagen: Irreführende Texte vermeiden

Ein häufiger Compliance-Fehler besteht darin, Testergebnisse einzelner Wirkstoffe unverändert auf die Endverpackung zu übertragen. Auch wenn ein Lieferant klinische Studien vorlegt, die belegen, dass ein Rohstoff feine Linien reduziert, stellt die Verordnung (EU) Nr. 655/2013 klar, dass rohstoffbezogene Aussagen nicht suggerieren dürfen, das fertige Produkt besitze dieselben Eigenschaften, sofern dies nicht in vivo an der Gesamtrezeptur belegt wurde. Gerade bei komplexen Make-up- und Hautpflegeanwendungen können finale Textur, pH-Wert und Konservierungssysteme die Wirkung eines Rohstoffs verändern oder aufheben. Die bloße Präsenz eines Wirkstoffs in der Inhaltsstoffliste rechtfertigt daher keine Produktaussage.

Wechselwirkung von Rezeptur und Verpackung. Auch die Verpackung kann Leistung und Stabilität verändern. Ein Serum oder eine flüssige Foundation mit sauerstoffempfindlichen Antioxidantien kann in einer klassischen Pipettenflasche rasch abbauen, während ein Airless-Spender die Wirksamkeit erhält. Labtree begegnet dem mit früher physischer Prüfung. Die eigene Laborarbeit erstellt Muster, die Rezeptur und Verpackungskompatibilität gleichzeitig bewerten, und überführt so ein Produktkonzept in eine stabile, produktionsreife Rezeptur.

  • Wirkstoffpräsenz: Der Rohstoff muss bewusst in wirksamer, stabiler Konzentration eingesetzt sein und nicht nur als Marketingargument dienen.

  • Prüfung der Rezepturmatrix: Laborvalidierte Tests wie Stabilitätsprüfungen müssen zeigen, dass andere Rohstoffe in der Basis den Wirkstoff nicht hemmen.

  • Verpackungskompatibilität: Physisches Sampling muss belegen, dass das Primärpackmittel den Wirkstoff über die angegebene Haltbarkeit schützt.

  • Belegbarkeit der Aussage: Klare, objektive Nachweise wie wissenschaftliche Publikationen, In-vitro-Assays oder klinische Endprodukttests müssen den konkreten Wortlaut stützen.

Vom Konzept zur konformen Rezeptur: Die Rolle von Labtree

Als B2B-Kosmetikentwickler und -hersteller integriert Labtree die regulatorische Prüfung direkt in die frühen Phasen der Produktentwicklung. Jede Werbeaussage auf einem Kosmetiketikett muss der Verordnung 655/2013 entsprechen, die strenge technische Begründung, Wahrhaftigkeit und Belegbarkeit verlangt. Statt isoliert zu formulieren und Compliance nachgelagert zu behandeln, bewertet unser Laborteam die Machbarkeit von Aussagen bereits zu Beginn der Rezepturentwicklung.

Unsere eigene Laborarbeit erlaubt es, das Konzept einer Marke früh in physische Labormuster zu übersetzen. Dieser Schritt ist entscheidend für die Validierung von Aussagen zu Textur, Tragedauer und Leistung. Wünscht eine Marke etwa einen langhaftenden flüssigen Concealer oder ein Serum für empfindliche Haut, führen wir frühes Sampling und Stabilitätstests durch, um zu belegen, dass die Wirkstoffe in der Basisemulsion stabil und aktiv bleiben. Werden Stabilitätsprobleme oder Unverträglichkeiten bereits in der Musterphase erkannt, lassen sich teure Neuentwicklungen kurz vor klinischen oder Verbrauchertests vermeiden.

  • Prüfung der Rohstoffdossiers auf Konformität mit EU-Reinheitsstandards und Herkunftsangaben.

  • Physisches Sampling zur Bewertung von Sensorik, Viskosität und Applikationsverhalten unter realistischen Laborbedingungen.

  • Interne Testprotokolle, einschließlich beschleunigter Stabilitätsprüfung über 12 Wochen bei 40 Grad Celsius, zur Absicherung der Rezepturstabilität.

  • Kompatibilitätstests mit der Zielverpackung, um chemische Wechselwirkungen und Wirkungsverluste auszuschließen.

Indem wir Herstellbarkeit und Belegbarkeit früh absichern, bereiten wir das Produkt auf einen reibungslosen Übergang in die Serienproduktion vor. Dieser strukturierte Ansatz ist besonders wichtig bei der Vorbereitung von Unterlagen für eine Handelslistung, bei der große europäische Distributoren eine vollständige Produktinformationsdatei und vollständig belegte Aussagen vor der Regalplatzierung verlangen.

Der regulatorische Weg: Sicherheitsbewertung und Freigabe durch die Responsible Person

Der regulatorische Weg: Sicherheitsbewertung und Freigabe durch die Responsible Person

Der regulatorische Weg: Sicherheitsbewertung und Freigabe durch die Responsible Person

Der Umgang mit kosmetischen Werbeaussagen in der Europäischen Union verlangt den Wechsel von allgemeinen Marketingbegriffen zu präzisen, im Labor belegten Etikettentexten. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 muss jede Aussage auf einem Etikett durch technische Nachweise gestützt sein. Labtree integriert diese Validierung direkt in die Rezepturentwicklung. Unsere eigene Laborarbeit stellt sicher, dass die Rezeptur vom ersten Muster an mit konformen Rohstoffen aufgebaut wird, sodass der Übergang in die Produktion nahtlos gelingt.

  • Erstellung der Produktinformationsdatei (PIF): Dieses rechtliche Dossier enthält die qualitative und quantitative Rezeptur, Sicherheitsdatenblätter der Rohstoffe und ein 12-wöchiges Stabilitätsprotokoll bei 40 Grad Celsius.

  • Sicherheitsbericht (CPSR): Erstellt von einem unabhängigen Toxikologen. Teil A dokumentiert die Expositions- und Sicherheitsdaten inklusive Sicherheitsmarge, Teil B enthält die eigentliche Sicherheitsbewertung.

  • CPNP-Notifizierung: Der letzte Schritt vor der Produktion. Rezeptur, Kennzeichnungsdetails und Verpackungsangaben werden im europäischen Meldeportal für kosmetische Mittel hinterlegt.

Marken müssen dieses technische Dossier gemeinsam mit ihrer benannten Responsible Person prüfen, bevor der Launch erfolgt. Dieser Schritt sichert die finale Freigabe, besonders bei der Vorbereitung komplexer Handelslistungen. Ob anspruchsvolle Make-up-Entwicklung oder hochaktive Hautpflege: Frühe Laborvalidierung sichert von Beginn an eine stabile Rezeptur. Indem wir Rohstoffverunreinigungen, Verpackungskompatibilität und Konservierungswirksamkeit, etwa über eine Belastungsprüfung nach ISO 11930, früh im eigenen Labor adressieren, stellen wir sicher, dass jede Rezeptur herstellbar, konform und bereit für die Serienproduktion ist.

FAQ

Was sind die sechs gemeinsamen Kriterien für kosmetische Werbeaussagen in der EU?

Nach der Verordnung 655/2013 muss jede kosmetische Aussage im EU-Markt sechs gemeinsame Kriterien erfüllen: Rechtskonformität, Wahrhaftigkeit, Belegbarkeit, Redlichkeit, Lauterkeit und fundierte Entscheidungsfindung. Diese Regeln verhindern, dass Verbraucher mit unbelegten Aussagen in die Irre geführt werden.

Darf ich parabenfrei auf ein Kosmetiketikett in der EU schreiben?

In den meisten Fällen nein. Nach dem technischen Dokument zu kosmetischen Werbeaussagen sind Frei-von-Aussagen unzulässig, wenn sie rechtlich zugelassene Rohstoffe herabsetzen. Da Parabene in der EU zugelassene Konservierungsstoffe sind, gilt die Angabe parabenfrei als unlauterer Wettbewerb.

Ist konservierungsmittelfrei in Europa eine zulässige Aussage?

Die Aussage konservierungsmittelfrei ist nur zulässig, wenn die Rezeptur überhaupt keine antimikrobiellen Bestandteile enthält. Nutzt die Rezeptur nicht gelistete alternative Konservierungssysteme zur Stabilisierung, gilt die Angabe als unwahr und irreführend.

Was ist der Unterschied zwischen einer Rohstoff- und einer Produktaussage?

Eine Rohstoffaussage beschreibt die Eigenschaft eines einzelnen Rohstoffs, etwa In-vitro-Studien zu einem Peptid. Eine Produktaussage behauptet dagegen, dass die fertige Make-up- oder Hautpflegerezeptur diesen Nutzen in vivo liefert. Produktaussagen erfordern direkte Nachweise.

Wie unterstützt Labtree Marken bei der EU-Konformität von Kosmetik?

Als erfahrener Entwicklungspartner integriert Labtree die Belegbarkeit von Aussagen und die regulatorische Machbarkeit direkt in Rezepturentwicklung und Muster-Sampling. Diese physische Validierung verhindert Compliance- und Produktionsverzögerungen.

Wer ist in der EU rechtlich für die Prüfung kosmetischer Werbeaussagen verantwortlich?

Die benannte Responsible Person der Marke mit Sitz in der EU ist rechtlich dafür verantwortlich, dass die Produktinformationsdatei und die Sicherheitsbewertung jede Aussage belegen, bevor das Produkt im CPNP gemeldet wird.

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