Listungsanforderungen im Handel: Was dm, Rossmann und Co. von Kosmetikprodukten verlangen

Listungsanforderungen im Handel: Was dm, Rossmann und Co. von Kosmetikprodukten verlangen
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CEO & Founder bei Labtree GmbH
Eine Listung bei dm, Rossmann oder ähnlichen großen Handelsketten ist für viele Kosmetikmarken das strategische Ziel. Die Anforderungen reichen aber weit über das Produkt selbst hinaus, Dokumentation, Compliance und Lieferfähigkeit sind ebenso entscheidend.
Das Thema kurz und kompakt
Listungsanforderungen umfassen regulatorische Dokumentation, Qualitätsnachweise, Chargenqualität, Lieferfähigkeit und kommerzielle Konditionen.
Anforderungen sollten ab der Konzeptphase mitgedacht werden, nicht erst nach Produktentwicklung.
Labtree bereitet Produkte mit dem Ziel der Drogerie-Listung strukturiert vor, vom Prototyp bis zur Großserie.
Listungsanforderungen großer Drogeriemärkte und Handelsketten teilen sich grob in fünf Blöcke:
Regulatorische Dokumentation: PIF (Product Information File), CPNP-Notifizierung, Sicherheitsbewertung nach EU-Kosmetikverordnung
Qualitätsnachweise: Stabilitätsdaten, Verträglichkeitsstudien, gegebenenfalls Effizienzbelege bei Wirkungsversprechen
Konsistente Chargenqualität: Reproduzierbarkeit über Chargen und Produktionsstandorte hinweg
Lieferfähigkeit: Mehrjährige Liefersicherheit, definierte Reaktionszeiten bei Nachbestellungen
Kommerzielle Konditionen: Mindestabnahmen, Konditionen, Logistik-/EDI-Anbindung
Was Handelsketten typischerweise verlangen
Listungsanforderungen großer Drogeriemärkte und Handelsketten teilen sich grob in fünf Blöcke:
Regulatorische Dokumentation: PIF (Product Information File), CPNP-Notifizierung, Sicherheitsbewertung nach EU-Kosmetikverordnung
Qualitätsnachweise: Stabilitätsdaten, Verträglichkeitsstudien, gegebenenfalls Effizienzbelege bei Wirkungsversprechen
Konsistente Chargenqualität: Reproduzierbarkeit über Chargen und Produktionsstandorte hinweg
Lieferfähigkeit: Mehrjährige Liefersicherheit, definierte Reaktionszeiten bei Nachbestellungen
Kommerzielle Konditionen: Mindestabnahmen, Konditionen, Logistik-/EDI-Anbindung
Warum Listungsanforderungen früh in die Entwicklung gehören
Listungsanforderungen erst nach Produktentwicklung zu adressieren ist eine der häufigsten Ursachen für späte Verzögerungen. Beispiele:
Wirkstoff-Konzentrationen, die für die Wirkungsversprechen nötig sind, kollidieren mit Listungs-Auflagen oder Inhaltsstoff-Restriktionen
Verpackungsvarianten, die für Listings nötig sind, sind mit der Rezeptur nicht kompatibel
Stabilitätsstudien müssen mit anderen Bedingungen wiederholt werden, weil die Handelskette spezifische Anforderungen hat
Strukturell wird das vermieden, indem Listungsanforderungen ab der Konzeptphase mitgedacht werden, nicht erst, wenn das Produkt fertig ist.
Was Labtree für Handels-Listings vorbereitet
Labtree entwickelt Kosmetikprodukte regelmäßig mit dem Ziel der Drogerie-Listung. Konkret bedeutet das:
Regulatorische Vorbereitung läuft parallel zur Rezepturentwicklung, vorbereitende Schritte für Sicherheitsbewertung und PIF werden früh adressiert, die finale Freigabe erfolgt nach Abschluss der Rezeptur
Produktionsfähigkeit für größere Chargen wird im Prototyping mitgedacht, Befüllbarkeit, Chargengrößen, Verfahrensparameter sind früh definiert
Dokumentationsstandards orientieren sich an den Anforderungen der relevanten Handelsketten
Reproduzierbarkeit über mehrere Chargen wird durch standardisierte Verfahrenstoleranzen abgesichert
Praxisbeispiel: Skincare-Serie für dm
Eine Supplement-Marke wollte zusätzlich eine Skincare-Serie launchen, komplette neue Produktserie, schneller Proof of Concept mit Kleinchargen, anschließend Drogerie-Skalierung.
Was den Fall geprägt hat: Die zehn Produkte wurden nicht isoliert entwickelt, sondern als komplette launchfähige Serie betrachtet, inklusive Rohstoffen, Verpackung, Produktion, Dokumentation und Zulassungsdaten. Nach erfolgreichem Proof of Concept und gewonnenem Pitch wurde die Skalierung innerhalb von drei Monaten umgesetzt, die Produkte anschließend bei dm platziert.
Worauf Marken achten sollten
Bei Listungs-Zielen lohnt es sich, bereits im Briefing zu prüfen:
Welche konkrete Handelskette ist Ziel? (Anforderungen unterscheiden sich)
Welche Inhaltsstoff-Restriktionen / Werbeaussagen-Regelungen gelten?
Welche Chargengrößen sind realistisch?
Welche Lieferzeiten-Garantien werden verlangt?
Welche EDI-/Logistikanbindung ist notwendig?
Vertiefende Quellen: Rechtliche Grundlage für alle in der EU vertriebenen kosmetischen Produkte ist die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Die gesundheitliche Bewertung von Inhaltsstoffen liegt in Deutschland beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Brancheninformationen und Marktdaten veröffentlicht der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW).
Fazit
Listungsanforderungen entscheiden über den Markterfolg im Handel, und sie sind viel mehr als nur die Rezeptur. Strukturelle Vorbereitung ab der Konzeptphase reduziert das Risiko, dass Anforderungen erst spät sichtbar werden und Anpassungen erzwingen.
Verwandte Artikel: Kosmetik für dm entwickeln · Lieferfähigkeit absichern · Nachproduktion planen
Weitere nützliche Links
FAQ
Hat Labtree ein eigenes Labor?
Ja. Labtree verfügt über eigene Entwicklungskompetenz inklusive Labor. Dadurch können Rezepturen nicht nur ausgewählt, sondern gezielt entwickelt, getestet und angepasst werden. Zusätzlich können kleinere Test-Batches inhouse produziert werden, um Produkte früh real zu validieren und sicher in die Produktion zu überführen.
Welche Dokumente brauche ich für eine dm- oder Rossmann-Listung?
Typisch verlangt sind: vollständiges PIF (Product Information File), CPNP-Notifizierung, Sicherheitsbewertung nach EU-Kosmetikverordnung, Stabilitätsdaten und gegebenenfalls Wirkungsnachweise. Die konkrete Anforderungsliste variiert je nach Handelskette und Produktkategorie.
Welche Chargengrößen sind für eine Drogerie-Listung realistisch?
Das hängt von Produktkategorie und Handelskette ab. Für initiale Listungen sind Tausender-Chargen üblich, für etablierte Produkte werden je nach Umschlag deutlich größere Mengen verlangt. Wichtig ist, dass die Produktion auf beide Größenordnungen vorbereitet ist.
Können kleine Marken Drogerie-Listings erreichen?
Ja, häufig über Proof-of-Concept-Pitches mit klar definierter Skalierungsperspektive. Entscheidend ist, dass die Skalierungsfähigkeit von Anfang an mitgedacht ist, also nicht erst nach Pitch-Erfolg neu aufgesetzt werden muss.
Wie früh sollten Listungsanforderungen mit dem Entwicklungspartner geklärt werden?
Idealerweise im Briefing. Inhaltsstoff-Restriktionen, Werbeaussagen-Regelungen und Verpackungsanforderungen sollten in die Konzeptphase einfließen, um spätere Anpassungen zu vermeiden.
Was passiert, wenn Anforderungen erst spät bekannt werden?
Dann sind in der Regel Rezeptur-, Verpackungs- oder Dokumentationsanpassungen nötig, die jeweils eigene Wartezeiten erzeugen (Stabilität, Zulassung, Lieferzeit). Das kann den Launch um Monate verschieben.
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