Das Thema kurz und kompakt
Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 macht gute Herstellungspraxis für jedes in der EU verkaufte Kosmetikprodukt verbindlich.
ISO 22716 gliedert Qualitäts- und Sicherheitskontrollen in 17 Abschnitte und begründet die Konformitätsvermutung.
COSMOS ORGANIC verlangt bei Leave-on-Produkten mindestens 20 Prozent biologische Bestandteile am Gesamtprodukt.
So läuft die Entwicklung bei Labtree
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Konzeptionierung
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Bemusterung – Standardmuster in 24 h
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Individualisierung
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Prototyping
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Produktion
White Label 2–3 Monate · Private Label 3–6 Monate · Produktion ab 1.000 Stück
Gute Herstellungspraxis ist die Grundlage für Sicherheit, gleichbleibende Qualität und Chargenreproduzierbarkeit. In der EU ist sie kein freiwilliges Gütesiegel, sondern gesetzliche Vorgabe.
Nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 muss die Herstellung kosmetischer Mittel der guten Herstellungspraxis entsprechen. Die Einhaltung wird vermutet, wenn nach den einschlägigen harmonisierten Normen gefertigt wird. Der Nachweis darüber ist Bestandteil der Produktinformationsdatei und damit Voraussetzung für das Inverkehrbringen.
Gute Herstellungspraxis ist Pflicht, nicht Kür.
Fertigung nach harmonisierter Norm begründet die Konformitätsvermutung.
Der Nachweis gehört in die Produktinformationsdatei.
Gute Herstellungspraxis ist keine Auszeichnung, sondern Pflicht
Gute Herstellungspraxis ist die Grundlage für Sicherheit, gleichbleibende Qualität und Chargenreproduzierbarkeit. In der EU ist sie kein freiwilliges Gütesiegel, sondern gesetzliche Vorgabe.
Nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 muss die Herstellung kosmetischer Mittel der guten Herstellungspraxis entsprechen. Die Einhaltung wird vermutet, wenn nach den einschlägigen harmonisierten Normen gefertigt wird. Der Nachweis darüber ist Bestandteil der Produktinformationsdatei und damit Voraussetzung für das Inverkehrbringen.
Gute Herstellungspraxis ist Pflicht, nicht Kür.
Fertigung nach harmonisierter Norm begründet die Konformitätsvermutung.
Der Nachweis gehört in die Produktinformationsdatei.
ISO 22716: der praktische Weg zum Nachweis
Die europäische Vorschrift verlangt gute Herstellungspraxis, verweist für die praktische Umsetzung aber auf harmonisierte Normen. Für Kosmetik ist das ISO 22716.
Die Norm deckt Herstellung, Qualitätskontrolle, Lagerung, innerbetrieblichen Transport und Versand ab und ist in 17 Abschnitte gegliedert. Sie adressiert damit physikalische, chemische und mikrobiologische Risiken über den gesamten Fertigungszyklus, von der Rohstoffannahme bis zur Freigabe der Charge.
17 Abschnitte von der Rohstoffannahme bis zum Versand.
Hygiene, Rückverfolgbarkeit, Reinigungsvalidierung und Abweichungsmanagement.
Fertigung nach dieser Norm erfüllt Artikel 8 nachweisbar.
COSMOS NATURAL und COSMOS ORGANIC unterscheiden
Über die gesetzliche Pflicht hinaus dienen freiwillige Zertifizierungen der Positionierung. Für Natur- und Biokosmetik ist COSMOS der maßgebliche Standard, vergeben unter anderem über Ecocert.
COSMOS unterscheidet zwei Stufen. COSMOS NATURAL verlangt, dass die Rezeptur durchgehend dem Standard entspricht und aus Bestandteilen natürlichen Ursprungs aufgebaut ist, setzt aber keinen Mindestanteil an biologischen Bestandteilen voraus. COSMOS ORGANIC verlangt zusätzlich, dass der ganz überwiegende Teil der verarbeiteten landwirtschaftlichen Bestandteile aus biologischem Anbau stammt, und definiert einen Mindestanteil am Gesamtprodukt.
COSMOS NATURAL: natürlicher Ursprung, kein Mindestanteil Bio.
COSMOS ORGANIC: zusätzlich definierter Bio-Mindestanteil am Gesamtprodukt.
Die Stufe gehört ins Briefing, weil sie die Rohstoffauswahl bestimmt.
Warum COSMOS ORGANIC die Rezeptur einschränkt
Der Mindestanteil biologischer Bestandteile ist rechnerisch anspruchsvoll, weil Wasser und zugesetzte Mineralien nicht als biologisch gelten. Sie stammen nicht aus landwirtschaftlichem Anbau und zählen deshalb nicht in den Bio-Anteil.
Bei Leave-on-Produkten wie Tagescreme, Gesichtsserum oder Foundation sind mindestens 20 Prozent des Gesamtprodukts biologisch zu gestalten. Für Ausspülprodukte, nicht emulgierte wässrige Produkte und Rezepturen mit hohem Mineralanteil sinkt die Anforderung auf mindestens 10 Prozent. In wasserreichen Emulsionen bedeutet das, das reine Wasser teilweise durch zertifizierte Pflanzenwasser oder Auszüge zu ersetzen.
Leave-on: mindestens 20 Prozent biologische Bestandteile am Gesamtprodukt.
Rinse-off und mineralreiche Produkte: mindestens 10 Prozent.
Wasser und Mineralien zählen nicht in den Bio-Anteil.
Vegan: Rezeptur allein reicht nicht
Vegane Positionierung ist vom Nischenthema zur Regalerwartung geworden. Eine belastbare Zertifizierung verlangt jedoch mehr, als tierische Rohstoffe zu ersetzen.
Anerkannte Standards fordern, dass weder Produkt noch Bestandteile unter Verwendung tierischer Erzeugnisse, Nebenerzeugnisse oder Derivate hergestellt oder entwickelt wurden. Klassische Rohstoffe wie Bienenwachs, Lanolin, Karmin, marines Kollagen, Keratin oder tierisches Squalan sind durch pflanzliche, mineralische oder synthetische Alternativen zu ersetzen. Hinzu kommen Rohstoffaudits und validierte Reinigungsverfahren, um Verschleppung aus vorherigen Chargen auszuschließen.
Ersatz aller tierischen Rohstoffe, einschließlich Hilfsstoffen.
Lieferantenaudits mit Nachweis über die gesamte Kette.
Validierte Linienreinigung gegen Kreuzkontamination.
Vegan ist nicht dasselbe wie tierversuchsfrei
Häufig werden vegane Auslobung und Tierversuchsfreiheit vermischt. Vegan bezieht sich auf die Abwesenheit tierischer Bestandteile. Tierversuche sind in der EU dagegen unabhängig davon gesetzlich verboten.
Für kosmetische Fertigerzeugnisse gilt das Verbot seit September 2004, für Bestandteile seit März 2009. Das Vermarktungsverbot für Produkte, die anderswo an Tieren getestet wurden, greift seit März 2013 vollständig. Daraus folgt: Jedes in der EU rechtmäßig vermarktete Kosmetikprodukt ist ohnehin tierversuchsfrei, weshalb eine solche Auslobung als Alleinstellungsmerkmal regelmäßig unzulässig ist.
Verbot für Fertigerzeugnisse seit 2004, für Bestandteile seit 2009.
Vollständiges Vermarktungsverbot seit 2013.
Tierversuchsfrei ist kein zulässiges Alleinstellungsmerkmal in der EU.
Warum gesetzliche Pflichten nicht ausgelobt werden dürfen, erklärt EU-Werbeaussagen.
Eine Zertifizierung nachträglich auf eine fertige Rezeptur aufzusetzen, führt regelmäßig zu instabilen Emulsionen, Phasentrennung oder Unverträglichkeiten mit dem Packmittel. Der Grund ist einfach: Die Anforderungen greifen in die Rohstoffauswahl ein, und die bestimmt die Stabilität.
Deshalb gehört das Zielprofil in das technische Briefing, bevor die erste Rezeptur entsteht. Dazu zählen die angestrebten Standards, die Vorqualifizierung der Rohstofflieferanten und die Frage, ob die Fertigungslinie die nötigen Reinigungsnachweise erbringen kann.
Zielstandards im Briefing festlegen, vor der Rezepturentwicklung.
Rohstofflieferanten vorab auf Nachweise prüfen.
Reinigungs- und Trennungsnachweise der Linie früh klären.
Weitere nützliche Links
FAQ
Was verlangt Artikel 8 der Kosmetikverordnung?
Er schreibt vor, dass kosmetische Mittel nach guter Herstellungspraxis hergestellt werden. Die Einhaltung wird vermutet, wenn nach den einschlägigen harmonisierten Normen gefertigt wird. Der Nachweis ist Bestandteil der Produktinformationsdatei.
Was deckt ISO 22716 ab?
Die Norm beschreibt die gute Herstellungspraxis für Kosmetik über Herstellung, Qualitätskontrolle, Lagerung, innerbetrieblichen Transport und Versand hinweg. Sie ist in 17 Abschnitte gegliedert und adressiert physikalische, chemische und mikrobiologische Risiken.
Worin unterscheiden sich COSMOS NATURAL und COSMOS ORGANIC?
COSMOS NATURAL verlangt eine durchgehend standardkonforme Rezeptur aus Bestandteilen natürlichen Ursprungs, ohne Mindestanteil an biologischen Bestandteilen. COSMOS ORGANIC verlangt zusätzlich, dass der überwiegende Teil der verarbeiteten Agrarbestandteile biologisch ist, plus einen Mindestanteil am Gesamtprodukt.
Wie hoch ist der Bio-Mindestanteil bei COSMOS ORGANIC?
Bei Leave-on-Produkten wie Cremes und Seren mindestens 20 Prozent des Gesamtprodukts. Für Ausspülprodukte, nicht emulgierte wässrige Produkte und mineralreiche Rezepturen sinkt die Anforderung auf mindestens 10 Prozent, weil deren Wasser- und Mineralanteil nicht biologisch zertifizierbar ist.
Was verlangt eine vegane Zertifizierung über die Rezeptur hinaus?
Rohstoffaudits über die gesamte Lieferkette und validierte Reinigungsverfahren der Fertigungslinie, um Verschleppung aus vorherigen Chargen auszuschließen. Der Ersatz tierischer Rohstoffe allein genügt für eine anerkannte Zertifizierung nicht.
Ist vegane Kosmetik automatisch tierversuchsfrei?
In der EU ist jedes rechtmäßig vermarktete Kosmetikprodukt tierversuchsfrei: Das Verbot gilt für Fertigerzeugnisse seit 2004, für Bestandteile seit 2009, das Vermarktungsverbot vollständig seit 2013. Vegan bezieht sich dagegen auf die Abwesenheit tierischer Bestandteile.






