Stabilitäts- und Sicherheitsprüfung für Kosmetik: Was jede Marke vor dem Launch abschließen muss

Stabilitäts- und Sicherheitsprüfung für Kosmetik: Was jede Marke vor dem Launch abschließen muss

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Jorit Tessmann

Jorit Tessmann

CEO & Founder bei Labtree GmbH

Vor dem Markteintritt eines kosmetischen Mittels ist eine Reihe von Prüfungen verpflichtend. Dieser Beitrag ordnet Stabilitätsprüfung, Verpackungskompatibilität, mikrobiologische S

Das Thema kurz und kompakt

Die beschleunigte Stabilitätsprüfung über zwölf Wochen bei 40 Grad Celsius prognostiziert eine Haltbarkeit von rund 24 Monaten.

Alle Prüfungen müssen an der finalen Rezeptur in der finalen Primärverpackung erfolgen.

Ohne Sicherheitsbericht und Produktinformationsdatei ist ein kosmetisches Mittel in der EU nicht verkehrsfähig.

Die europäische Kosmetikverordnung verlangt, dass ein kosmetisches Mittel unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Anwendungsbedingungen sicher ist. Dieser Nachweis wird nicht durch Erfahrung erbracht, sondern durch dokumentierte Prüfungen. Ohne diese Unterlagen darf ein Produkt nicht in Verkehr gebracht werden, unabhängig davon, wie sorgfältig es entwickelt wurde.

Die Prüfungen sind dabei kein isolierter Schritt am Ende der Entwicklung, sondern bestimmen deren Ablauf. Da alle relevanten Prüfungen an der finalen Rezeptur in der finalen Verpackung erfolgen müssen, kann die Prüfphase erst beginnen, wenn beide feststehen. Wer Verpackungsentscheidungen offenlässt, verschiebt damit automatisch den gesamten Zeitplan.

  • Sicherheitsnachweis durch dokumentierte Prüfungen, nicht durch Erfahrungswerte.

  • Prüfungen an der finalen Kombination aus Rezeptur und Primärverpackung.

  • Vollständige Produktinformationsdatei als Voraussetzung für das Inverkehrbringen.

Diese Reihenfolge ist die häufigste Ursache für Launch-Verzögerungen. Sie lässt sich nur vermeiden, indem die Verpackungsentscheidung früh und verbindlich getroffen wird.

Der rechtliche Rahmen: Warum Prüfungen vor dem Launch nicht verhandelbar sind

Die europäische Kosmetikverordnung verlangt, dass ein kosmetisches Mittel unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Anwendungsbedingungen sicher ist. Dieser Nachweis wird nicht durch Erfahrung erbracht, sondern durch dokumentierte Prüfungen. Ohne diese Unterlagen darf ein Produkt nicht in Verkehr gebracht werden, unabhängig davon, wie sorgfältig es entwickelt wurde.

Die Prüfungen sind dabei kein isolierter Schritt am Ende der Entwicklung, sondern bestimmen deren Ablauf. Da alle relevanten Prüfungen an der finalen Rezeptur in der finalen Verpackung erfolgen müssen, kann die Prüfphase erst beginnen, wenn beide feststehen. Wer Verpackungsentscheidungen offenlässt, verschiebt damit automatisch den gesamten Zeitplan.

  • Sicherheitsnachweis durch dokumentierte Prüfungen, nicht durch Erfahrungswerte.

  • Prüfungen an der finalen Kombination aus Rezeptur und Primärverpackung.

  • Vollständige Produktinformationsdatei als Voraussetzung für das Inverkehrbringen.

Diese Reihenfolge ist die häufigste Ursache für Launch-Verzögerungen. Sie lässt sich nur vermeiden, indem die Verpackungsentscheidung früh und verbindlich getroffen wird.

Beschleunigte Stabilitätsprüfung: Haltbarkeit im Zeitraffer prognostizieren

Die beschleunigte Stabilitätsprüfung simuliert die Alterung eines Produkts durch erhöhte Temperatur. Üblich ist eine Lagerung über zwölf Wochen bei 40 Grad Celsius, ergänzt um Referenzmuster bei Raumtemperatur und im Kühlschrank. Aus dem Verhalten unter diesen Bedingungen wird auf eine Haltbarkeit von etwa 24 Monaten geschlossen.

Geprüft wird nicht nur, ob sich das Produkt trennt. Erfasst werden Aussehen, Farbe, Geruch, pH-Wert, Viskosität und, sofern relevant, der Gehalt empfindlicher Wirkstoffe. Eine Emulsion kann optisch einwandfrei bleiben und dennoch eine erhebliche pH-Drift oder einen Wirkstoffverlust aufweisen, der die Auslobung entwertet.

  • Zwölf Wochen bei 40 Grad Celsius als Standard für die Haltbarkeitsprognose.

  • Referenzmuster bei Raumtemperatur und Kühlung zum Vergleich.

  • Frost-Tau-Wechsel zur Abbildung von Transport- und Lagerbedingungen.

  • Erfassung von pH-Wert, Viskosität und Wirkstoffgehalt, nicht nur der Optik.

Erst wenn alle Parameter innerhalb der definierten Toleranzen bleiben, gilt die Prüfung als bestanden. Die Toleranzen sollten vor Beginn festgelegt werden, damit die Bewertung nicht nachträglich verhandelt wird.

Verpackungskompatibilität: Die Schnittstelle zwischen Rezeptur und Packmittel

Die Kompatibilitätsprüfung untersucht die Wechselwirkung zwischen Produkt und Primärverpackung in beide Richtungen. Einerseits können Bestandteile des Packmittels in die Rezeptur übergehen, andererseits können Rezepturbestandteile vom Packmittel aufgenommen werden. Beide Effekte sind bei fetthaltigen Produkten und längeren Standzeiten besonders ausgeprägt.

Praktisch relevant ist vor allem die Sorption von Konservierungsstoffen an Kunststoffe. Wird ein Teil des Systems gebunden, sinkt die wirksame Konzentration im Produkt unter die validierte Schwelle, obwohl die Rezeptur unverändert ist. Die mikrobiologische Sicherheit ist dann nicht mehr gegeben, ohne dass dies äußerlich erkennbar wäre.

  • Migration von Packmittelbestandteilen in die Rezeptur.

  • Sorption von Konservierungsstoffen und Wirkstoffen durch das Packmittel.

  • Mechanische Prüfung von Dichtheit, Spender und Verschluss über die Nutzungsdauer.

  • Prüfung auf Verformung, Spannungsrisse und Etikettenhaftung.

Deshalb muss die Konservierungsbelastungsprüfung zwingend in der finalen Verpackung erfolgen, und am Ende der Stabilitätsprüfung empfiehlt sich eine Kontrollmessung des Konservierungsmittelgehalts.

Mikrobiologische Prüfung: Sicherheit bei wasserhaltigen Produkten

Jedes wasserhaltige kosmetische Mittel bietet Mikroorganismen ein potenzielles Wachstumsmilieu. Die mikrobiologische Prüfung umfasst zwei getrennte Aspekte: die Ausgangsbelastung des Produkts und die Fähigkeit der Rezeptur, eine Kontamination während der Anwendung zu beherrschen.

Die Ausgangsbelastung wird über die Bestimmung der Gesamtkeimzahl und den Nachweis der Abwesenheit spezifizierter Keime geprüft. Für Produkte, die im Augenbereich, auf Schleimhäuten oder bei Kindern unter drei Jahren angewendet werden, gelten strengere Grenzwerte als für sonstige Produkte.

  • Bestimmung der Gesamtkeimzahl mit produktkategorieabhängigen Grenzwerten.

  • Nachweis der Abwesenheit spezifizierter Keime.

  • Strengere Anforderungen für Augen-, Schleimhaut- und Kinderprodukte.

  • Chargenbezogene Freigabeprüfung statt stichprobenartiger Kontrolle.

Die mikrobiologische Freigabe gehört zu jeder Produktionscharge. Eine einmalige Prüfung im Entwicklungsstadium ersetzt die laufende Kontrolle nicht.

Die Konservierungsbelastungsprüfung nach ISO 11930

Die Konservierungsbelastungsprüfung ist der eigentliche Nachweis, dass das Konservierungssystem funktioniert. Die Rezeptur wird gezielt mit definierten Keimen beimpft, und über einen festgelegten Zeitraum wird gemessen, wie schnell und wie weit die Keimzahl zurückgeht. Der Standard ISO 11930 legt Prüfkeime, Zeitpunkte und Bewertungskriterien fest.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen bestandener und knapp bestandener Prüfung. Ein System, das die Kriterien nur knapp erfüllt, bietet keine Reserve für Chargenschwankungen, Sorptionsverluste an die Verpackung oder Belastungen während der Anwendung. Fachlich sinnvoll ist eine deutliche Erfüllung der Kriterien.

  • Beimpfung mit definierten Prüfkeimen nach festgelegtem Protokoll.

  • Messung des Keimrückgangs zu definierten Zeitpunkten.

  • Prüfung an der finalen Rezeptur in der finalen Verpackung.

  • Ausreichende Reserve statt knapper Erfüllung der Kriterien.

Wird die Prüfung nicht bestanden, ist eine Anpassung des Konservierungssystems erforderlich, was in der Regel eine Wiederholung der Stabilitätsprüfung nach sich zieht.

Der Sicherheitsbericht: Teil A und Teil B

Der Sicherheitsbericht ist das zentrale Dokument der Produktinformationsdatei und besteht aus zwei Teilen. Teil A trägt die Daten zusammen: quantitative Rezeptur, toxikologische Profile der Rohstoffe, Expositionsabschätzung, Stabilitäts- und mikrobiologische Daten sowie Verpackungsinformationen. Teil B enthält die eigentliche Bewertung und Schlussfolgerung des Sicherheitsbewerters.

Teil B darf nur von einer entsprechend qualifizierten Person erstellt werden. Die Qualität von Teil B hängt unmittelbar von der Vollständigkeit von Teil A ab. Fehlende Prüfdaten führen entweder zu konservativeren Annahmen, die Wirkaussagen einschränken, oder dazu, dass die Bewertung nicht abgeschlossen werden kann.

  • Teil A: vollständige Datensammlung einschließlich aller Prüfergebnisse.

  • Teil B: Bewertung und Schlussfolgerung durch eine qualifizierte Person.

  • Expositionsabschätzung abhängig von Anwendungsart, Menge und Zielgruppe.

  • Aufbewahrung der Produktinformationsdatei über zehn Jahre.

Nach Abschluss des Sicherheitsberichts erfolgt die Meldung im europäischen Portal. Erst danach darf das Produkt in Verkehr gebracht werden.

Zeitplanung: Prüfungen und Produktionstermine koordinieren

Zeitplanung: Prüfungen und Produktionstermine koordinieren

Zeitplanung: Prüfungen und Produktionstermine koordinieren

Der häufigste Planungsfehler besteht darin, die Prüfphase als kurzen Schritt am Ende einzuplanen. Tatsächlich bestimmt die zwölfwöchige Stabilitätsprüfung den kritischen Pfad. Sie kann erst beginnen, wenn Rezeptur und Verpackung final sind, und sie lässt sich nicht verkürzen.

Realistisch ist daher, ab der finalen Freigabe von Rezeptur und Verpackung mit etwa vier bis fünf Monaten bis zur Verkehrsfähigkeit zu rechnen: zwölf Wochen Stabilitätsprüfung, parallel die mikrobiologischen Prüfungen, anschließend Sicherheitsbericht und Meldung. Produktionsslots sollten erst danach verbindlich gebucht werden.

  • Stabilitätsprüfung als kritischer Pfad mit zwölf Wochen Mindestdauer.

  • Parallelisierung der mikrobiologischen Prüfungen, soweit möglich.

  • Verbindliche Verpackungsentscheidung vor Beginn der Prüfphase.

  • Produktionsslot erst nach Vorliegen der Prüfergebnisse buchen.

Wer diese Reihenfolge einhält, vermeidet die typische Situation, in der eine Produktionscharge bereits terminiert ist, während die Freigabe noch aussteht.

FAQ

Wie lange dauert eine beschleunigte Stabilitätsprüfung?

Der Standard sind zwölf Wochen bei 40 Grad Celsius, ergänzt um Referenzmuster bei Raumtemperatur und Kühlung. Daraus wird auf eine Haltbarkeit von etwa 24 Monaten geschlossen. Die Dauer lässt sich nicht sinnvoll verkürzen, weshalb die Prüfung den kritischen Pfad der Launch-Planung bestimmt.

Warum müssen Prüfungen in der finalen Verpackung erfolgen?

Weil Rezeptur und Packmittel sich gegenseitig beeinflussen. Bestandteile können migrieren, und das Packmittel kann Konservierungsstoffe binden, wodurch die wirksame Konzentration unter die validierte Schwelle sinkt. Ein Verpackungswechsel nach Abschluss der Prüfungen macht die Ergebnisse ungültig.

Was prüft die Konservierungsbelastungsprüfung nach ISO 11930?

Die Rezeptur wird gezielt mit definierten Prüfkeimen beimpft, und es wird gemessen, wie schnell und wie weit die Keimzahl über einen festgelegten Zeitraum zurückgeht. Damit wird nachgewiesen, dass das Konservierungssystem eine Kontamination während der Anwendung tatsächlich beherrscht.

Woraus besteht der Sicherheitsbericht?

Aus Teil A mit der vollständigen Datensammlung, darunter quantitative Rezeptur, toxikologische Profile, Expositionsabschätzung sowie Stabilitäts- und mikrobiologische Daten, und aus Teil B mit der Bewertung und Schlussfolgerung durch eine qualifizierte Person. Die Qualität von Teil B hängt direkt von der Vollständigkeit von Teil A ab.

Wie viel Zeit sollte man ab finaler Rezeptur bis zum Launch einplanen?

Realistisch vier bis fünf Monate ab der finalen Freigabe von Rezeptur und Verpackung: zwölf Wochen Stabilitätsprüfung, parallel die mikrobiologischen Prüfungen, anschließend Sicherheitsbericht und Meldung im europäischen Portal. Produktionsslots sollten erst nach Vorliegen der Ergebnisse verbindlich gebucht werden.

Reicht eine einmalige mikrobiologische Prüfung aus?

Nein. Eine Prüfung im Entwicklungsstadium belegt die grundsätzliche Eignung der Rezeptur, ersetzt aber nicht die laufende Kontrolle. Für jede Produktionscharge ist eine mikrobiologische Freigabeprüfung erforderlich, nicht nur eine stichprobenartige Kontrolle.

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